Steuerberatung Krinninger
 


Deklaration und Compliance
Steuererklärungen



Privatpersonen, Gründer oder langjährige Unternehmen, Steuererklärungen spielen immer eine Rolle. Wir wissen, worauf es ankommt und welche gesetzlichen Regelungen und Fristen zu beachten sind. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen anhand der gesetzlichen Vorgaben und reichen diese fristgerecht und elektronisch bei der Finanzverwaltung ein.



 Mit über 14 Jahren Expertise im Steuerbereich besitzt der Praxisinhaber tiefgreifende Kenntnisse für alle Arten von Steuererklärungen; sowohl für den privaten als auch den betrieblichen Bereich. 


Einnahmenüberschussrechnungen
Als Steuerberater erstellen wir eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für meine Mandanten, indem wir zunächst alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Wirtschaftsjahres erfassen. Wir sammeln und ordnen Belege für sämtliche betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
Wir achten darauf, dass alle betrieblich veranlassten Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und prüfen die Ansatzmöglichkeiten für Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter.
Nachdem alle relevanten Geschäftsvorfälle erfasst sind, stellen wir die Summe der Einnahmen den Ausgaben gegenüber. 
Der Saldo dieser Rechnung zeigt den Gewinn oder Verlust des Unternehmens an.
Abschließend bereiten wir die EÜR so auf, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und übermittlen sie elektronisch an das Finanzamt. Wir stehen Mandanten auch bei Rückfragen des Finanzamts zur Seite und unterstützen bei eventuellen Betriebsprüfungen.



Gewerbesteuererklärungen
Ich erstelle für Sie auch die Gewerbesteuererklärung,  indem ich zunächst alle relevanten Unterlagen und Informationen sichte. Dazu gehören beispielsweise die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie weitere betriebliche Dokumente. Anhand dieser Daten prüfe ich, ob alle steuerlich relevanten Aspekte berücksichtigt wurden und ob mögliche Freibeträge oder Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Ich erstelle dann die Gewerbesteuererklärung für Sie und reiche sie fristgerecht beim Finanzamt ein.


Gesonderte und einheitliche Feststellungen
In vielen Fällen sind gesondert und einheitliche Feststellungen gesetzlich vorgeschrieben um die Aufteilung von Einkünften vorzunehmen. Diese Fälle werden oft nicht erkannt. Ich erstelle und reiche diese Erklärungen für Sie ein.


 Einkommensteuererklärungen

Als Steuerberater unterstütze ich meine Mandanten professionell bei ihrer Einkommensteuererklärung, indem ich mein umfassendes Fachwissen einbringe, um ihre Steuerlast zu optimieren. Ich analysiere alle Einkunftsarten, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf Absetzbarkeit und berücksichtige dabei die neuesten steuerrechtlichen Entwicklungen. Individuell berate ich zu anwendbaren Pauschalen und Freibeträgen und stehe bei komplexen Themen wie Kapitaleinkünften oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zur Seite. Ich übernehme die akkurate Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt und die Kommunikation mit den Behörden, wodurch ich meinen Mandanten Zeit spare und sie vor möglichen Fehlern schütze.



Umsatzsteuererklärungen

Ich erstelle die Umsatzsteuerjahreserklärungen für Sie, indem ich zunächst alle relevanten Unterlagen und Belege sichte. Dazu gehören unter anderem die Umsatzsteuervoranmeldungen, Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie weitere Buchhaltungsunterlagen.
Anschließend prüfe ich, ob alle Umsätze korrekt erfasst wurden und ob eventuelle Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können. Ich überprüfe auch, ob alle steuerlichen Vorschriften und Regelungen eingehalten wurden.
Basierend auf diesen Informationen erstelle ich die Umsatzsteuerjahreserklärungen für Sie. Dabei berücksichtige ich alle relevanten steuerlichen Aspekte und sorge dafür, dass die Erklärungen vollständig und korrekt sind.
Ich informiere Sie über die Ergebnisse der Umsatzsteuerjahreserklärungen und kläre eventuelle Fragen oder Unklarheiten. Ich übernehme auch die Beantwortung eventueller Rückfragen seitens des Finanzamts.